
Präqualifizierung
Präqualifizierung
Die Normec VQZ ist seit 23.12.2010 zur Präqualifizierungsstelle gemäß § 126 Abs. 1a SGB V für alle Versorgungsbereiche benannt. Ein Präqualifizierungsverfahren dient dazu, den Leistungserbringer auf Basis von festgelegten Regeln auf ihre grundsätzliche Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen zu prüfen und hierüber eine Bestätigung zu erteilen. Eine Eignungsprüfung vor jedem Vertragsabschluss wird dadurch entbehrlich. Dies soll zu einer gleichmäßigen Rechtsanwendung, zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung sowie mehr Transparenz und Planungssicherheit im Hilfsmittelbereich führen.
Warum Normec?
Einzelfallprüfungen zur Feststellung der Eignung entfallen
Der zeitliche, administrative und finanzielle Aufwand für die Eignungsprüfungen wird auf ein Minimum reduziert
Die Präqualifizierungsbestätigungen sind von allen Krankenkassen anzuerkennen.
Das Nichtzustandekommen von Verträgen allein aufgrund fehlender Eignungsnachweise wird vermieden.
Im Einzelnen
Einzelfallprüfungen zur Feststellung der Eignung entfallen, wenn die Leistungserbringer unser Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen und eine entsprechende Bestätigung erhalten haben.
Der zeitliche, administrative und finanzielle Aufwand für die Eignungsprüfungen wird auf ein Minimum reduziert, ohne dass die Qualität herabgesetzt wird.
Die Präqualifizierungsbestätigungen der Normec VQZ sind von allen Krankenkassen anzuerkennen.
Unsere Präqualifizierungsbestätigungen behalten grundsätzlich fünf Jahre Gültigkeit, so dass in dieser Zeit lediglich ein Antragsverfahren auf Feststellung der Eignung absolviert werden muss.
Alle akkreditierten Präqualifizierungsstellen unterliegen der Überwachung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS.
Das Nichtzustandekommen von Verträgen allein aufgrund fehlender Eignungsnachweise wird vermieden.
Die Krankenkassen erhalten vom GKV-Spitzenverband jeweils aktuelle Übersichten über die präqualifizierten Leistungserbringer, so dass die Ergebnisse der Präqualifizierungsverfahren zeitnah und ohne weiteren Aufwand im Vertragsgeschäft berücksichtigt werden können; dies ist insbesondere vorteilhaft im Falle von Einzelvereinbarungen nach § 127 Abs. 3 SGB V.
Folgen Sie diesen Schritten
Den richtigen Antrag, sowie die dazugehörige Anlage herunterladen und vollständig ausfüllen. Die Anlage unterscheidet sich je nach beruflicher Qualifikation.
Die ausgefüllten Dokumente können sie uns dann an unsere E-Mail-Adresse für die Präqualifizierung zusenden: pq-vqz@normecgroup.com
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und wir machen eine Antragsannahmeprüfung.
Ist der Antrag korrekt, erhalten Sie eine Annahmebestätigung mit Ihrer Verfahrensnummer. Damit haben Sie mit uns einen Vertrag geschlossen.
Spätestens jetzt erhalten Sie eine Nachweisliste und Sie können die entsprechenden Nachweise einreichen.
Ordnen Sie alle Nachweise bitte unbedingt Ihrer Verfahrensnummer zu und schicken diese ebenfalls an die oben genannte E-Mail-Adresse.
Jetzt ist unser Team für Sie an der Arbeit.
Fehlen Nachweise oder sind diese nicht eindeutig genug, erhalten Sie E-Mails mit entsprechenden Hinweisen.
Wenn alles passt, treffen wir nach einer erneuten Bewertung die Zertifizierungsentscheidung.
Sie erhalten, wieder per E-Mail, ein Präqualifizierungszertifikat für Ihre Unterlagen, wir geben noch flink die Daten in die Datenbank der Krankenkassen ein.
Präqualifizierungskosten
Die Gebühren für unsere Tätigkeiten sind moderat und orientieren sich immer am jeweiligen Aufwand. Im Vergleich zählen wir sicher zu den kostengünstigsten Präqualifizierungsstellen. Und dafür bieten wir eine große Kundenorientierung. Zur besseren Übersicht, siehe unsere Gebührenliste. Die Gebühren gelten als Pauschalen je Antrag, je Betriebsstätte, je IK-Nummer für alle Versorgungsbereiche eines Antrages.
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Normec VQZ
Bonn-Bad Godesberg Deutschland