Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und / oder Verträge, aufgrund derer die Normec Valitech GmbH & Co. KG – im weiteren kurz Normec Valitech genannt Dienstleistungen erbringt, sowie für alle von Normec Valitech angenommenen Aufträge, einschließlich der über ein Webportal oder per E-Mail erteilten Aufträge und der telefonisch erteilten Aufträge. 1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden. 1.3 Normec Valitech lehnt die Anwendbarkeit, der vom Auftraggeber verwendeten, allgemeinen (Einkaufs-) Bedingungen ausdrücklich ab, sofern diese nicht schriftlich oder per E-Mail mit Normec Valitech vereinbart wurden. 1.4 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder für nichtig erklärt werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar.
2 Angebote 2.1 Das Angebot von Normec Valitech ist unverbindlich. Normec Valitech behält sich das Recht vor, (Teile von) Aufträgen abzulehnen. 2.2 Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vereinbart. 2.3 Weicht eine Annahme bzw. die Angebotsbeauftragung (in wesentlichen Punkten) vom Angebot ab, ist Normec Valitech nicht daran gebunden. Normec Valitech behält sich in diesem Fall vor, ein Zustandekommen des Vertrags auszusetzen. 2.4 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in Angeboten, Verträgen oder E-Mail-Nachrichten von Normec Valitech sind für Normec Valitech als Auftragnehmer nicht verbindlich. 2.5 Angebote, Preise und Tarife gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge. 2.6 Die in einem Angebot genannten Preise basieren auf der Erfüllung des Vertrages in Deutschland während der regulären Arbeitszeit von 6:00 bis 22:00 Uhr und an Werktagen von Montag bis Freitag, sofern nicht anders angegeben. Für eventuelle Zuschläge siehe Artikel 7.
3 Vertragsschluss 3.1 Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrages (in Form einer Auftragsbestätigung, Terminbestätigung oder Vereinbarungsbestätigung) durch Normec Valitech oder mit erster Erfüllungshandlung zustande und bindet die Vertragsparteien. 3.2 Valitech hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 3.3 Mündliche Vereinbarungen sind für Normec Valitech erst verbindlich, wenn und soweit sie durch Normec Valitech schriftlich bestätigt worden sind. 3.4 3.5 Fragebögen, Checklisten und Unterlagen, die vorab korrekt und vollständig durch den Auftraggeber ausgefüllt und eingereicht werden, sind grundlegender Vertragsbestandteil. 3.6 Rechtswidrige Aufträge werden nicht bearbeitet.
4 Ausführung des Vertrags 4.1 Die Verpflichtung von Normec Valitech ist eine Verpflichtung zur Leistung nach bestem Wissen und Gewissen und keine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses. 4.2 Normec Valitech bestimmt nach eigenem Ermessen die Methode, das Verfahren und die Geräte, mit denen die vereinbarten Arbeiten ausgeführt werden. Verfahren, die im akkreditierten Geltungsbereich liegen, haben dabei stets Vorrang. 4.3 Befolgt Normec Valitech ausdrückliche Wünsche oder Anweisungen des Auftraggebers, so trägt der Auftraggeber hierfür die Verantwortung. 4.4 Der Auftraggeber entschädigt Normec Valitech für alle sich hieraus ergebenden Folgen. 4.5 Normec Valitech steht es frei, für die Erfüllung des Vertrages einen Mitarbeitenden seiner Wahl einzusetzen und Mitarbeitende zu wechseln. 4.6 Normec Valitech ist auch berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen. 4.7 Wenn Normec Valitech bei der Ausführung des Vertrages mit einem vom Auftraggeber benannten Dritten zusammenarbeitet, kann Normec Valitech niemals für die Handlungen und / oder Unterlassungen dieses Dritten haftbar gemacht werden.
5 Pflichten des Auftraggebers 5.1 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten und Gefahr einen Arbeitsplatz zur Verfügung, an dem Normec Valitech den Vertrag erfüllen kann und der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dieser Arbeitsplatz muss mit den in Deutschland üblichen Einrichtungen wie Strom, Heizung, sanitären Einrichtungen, Beleuchtung und Wasser ausgestattet sein. 5.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Normec Valitech rechtzeitig die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Grundstücke und / oder Gebäude zugänglich gemacht werden. 5.3 Führt Normec Valitech Arbeiten auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers aus, so hat der Auftraggeber Normec Valitech die Möglichkeit zu geben, die Arbeiten unter Bedingungen auszuführen, die den gesetzlichen (Sicherheits-) Anforderungen entsprechen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, Normec Valitech persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die sichere Ausführung der vereinbarten Arbeiten erforderlich ist. 5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Normec Valitech auf alle Gefahren hinzuweisen, die bei der Ausführung des Vertrages auftreten können. 5.5 Der Auftraggeber stellt Normec Valitech alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung und leistet jede erforderliche Unterstützung. Der Auftraggeber sorgt auch dafür, dass alle Informationen, die Normec Valitech als notwendig angibt oder die der Auftraggeber nach vernünftigem Ermessen als notwendig für die Erfüllung des Vertrages ansehen muss, Normec Valitech rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. 5.6 Werden Normec Valitech die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Normec Valitech das Recht, die Vertragserfüllung auszusetzen und / oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt gleichermaßen bei technischen Einschränkungen oder Defekten. 5.7 Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualisierung und Zuverlässigkeit der Normec Valitech zur Verfügung gestellten Daten, auch wenn diese Daten von Dritten stammen. Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt Daten nicht oder nicht mehr richtig, vollständig, aktuell und / oder zuverlässig sein, wird der Auftraggeber unverzüglich alle Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu bereinigen, und Normec Valitech so schnell wie möglich informieren. 5.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Normec Valitech unverzüglich über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Januar 2026 5.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Normec Valitech erbrachten Leistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Mängel oder Abweichungen sind Normec Valitech unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 5.10 Der Auftraggeber schützt Normec Valitech vor allen Ansprüchen Dritter, wie z. B. der von Normec Valitech eingeschalteten Dritten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. 5.11 Falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber Normec Valitech nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt hat oder sich gegenüber Normec Valitech rechtswidrig verhält, hat Normec Valitech das Recht, dem Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten und / oder Schäden in Rechnung zu stellen, und Normec Valitech hat das Recht, seine Arbeiten einzustellen.
6 Preise und Kosten 6.1 Bei Vertragsabschluss werden die vom Kunden zu zahlenden Tarife festgelegt; dies kann auf der Grundlage eines im Voraus festgelegten Preises oder auf der Grundlage einer nachträglichen Berechnung geschehen. 6.2 Normec Valitech ist berechtigt, die Preise jährlich anzupassen. 6.3 Normec Valitech ist auch berechtigt, zwischenzeitliche Änderungen der Preise vorzunehmen, wenn die den Preisen zugrunde liegende Auftragsbewertung, Kosten und / oder Preise dies erfordern. 6.4 Kosten Dritter, die Normec Valitech im Rahmen des Vertrages entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. 6.5 Zusätzlich zu den in Artikel 6.1 genannten Preisen schuldet der Auftraggeber weitere Kosten. Dazu gehören unter anderem Porto- und Kopierkosten, Kosten für Dritte, die in angemessener Weise an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind, sowie Reisekosten, die Normec Valitech bei der Ausführung des Vertrags entstehen. 6.6 Wartezeiten und Verzögerungen, die durch unvorhergesehene Umstände oder durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers verursacht werden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn diese zusätzliche Kosten verursachen. 6.7 Bei Stornierung durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Normec Valitech berechtigt, eine Stornierungspauschale in Rechnung zu stellen.
7 Zuschläge 7.1 Wird die Entsendungsarbeit außerhalb der in Artikel 2.6 genannten Arbeitszeit geleistet, so gelten die folgenden Vergütungen als Zuschlag: a) Montag bis Freitag, außerhalb der in Artikel 2.6 genannten Arbeitszeiten: 35 %. b) Samstag: 50%. c) Sonntag und Feiertage: 100%.
8 Datum der Fertigstellung 8.1 Haben sich Normec Valitech und Auftraggeber auf einen Fertigstellungstermin geeinigt, so ist Normec Valitech bestrebt, diesen einzuhalten. Die Fertigstellungstermine sind jedoch nicht verbindlich und nie endgültig. Die Überschreitung eines Fertigstellungstermins kann in keinem Fall zu einer Haftung von Normec Valitech und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen des Kunden oder zur Aussetzung jeglicher Verpflichtung des Kunden gegenüber Normec Valitech führen.
9 Rechnungsstellung und Zahlung 9.1 Der Auftraggeber bezahlt die von Normec Valitech erhaltenen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (vgl. §286 Abs. 3 BGB). Normec Valitech kann die Herausgabe der, vom Auftraggeber zum Zwecke der Leistungserbringung erhaltenen, Unterlagen sowie ihrer Arbeitsergebnisse verweigern, bis Normec Valitech hinsichtlich der berechneten Entgelte und Auslagen befriedigt ist. 9.2 Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. 9.3 Die Zahlung hat ohne Skonto oder Verrechnung zu erfolgen. 9.4 Normec Valitech kann innerhalb eines Auftrages erbrachte Teilleistungen abrechnen (Zwischenrechnung). Nach Erfüllung des Auftrages bzw. Abnahme erteilt Normec Valitech die Endrechnung. Normec Valitech ist jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung oder eine andere Sicherheitsleistung zu verlangen. 9.5 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, erfolgt die erste Mahnung als kostenfreie Zahlungserinnerung. Für jede weitere Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die den tatsächlichen Verwaltungsaufwand nicht übersteigt. Ab der zweiten Mahnung behält sich Normec Valitech zudem die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen sowie den Ersatz notwendiger Inkassokosten vor. 9.6 Jede vom Auftraggeber geleistete Zahlung dient zunächst zur Begleichung der fälligen Kosten und Zinsen und anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen. 9.7 Normec Valitech ist berechtigt, die Lieferung von Waren auszusetzen, bis alle ausstehenden Rechnungen vom Auftraggeber bezahlt worden sind.
10 Beendigung und Kündigung 10.1 Eine befristete Vereinbarung kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Wenn der Auftraggeber den Vertrag dennoch zwischenzeitlich kündigt, ist er verpflichtet, das Honorar auf der Grundlage der gesamten Vertragslaufzeit sowie die in diesem Zusammenhang bereits entstandenen Kosten zu zahlen. 10.2 Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit kann schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von mindestens drei Monaten gekündigt werden. 10.3 Normec Valitech hat das Recht, ohne Inverzugsetzung, gerichtliches Einschreiten oder Verpflichtung zum Schadensersatz, entweder die Erfüllung des Vertrags bis auf weiteres auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn a) der Auftraggeber einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt; b) begründete Zweifel daran bestehen, dass der Auftraggeber in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen c) Konkurs, Zahlungsaufschub, Umschuldung, Schließung, Liquidation oder vollständige oder teilweise Übertragung (des Unternehmens) des Auftraggebers. 10.4 Normec Valitech ist auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. 10.5 Das Folgende gilt insbesondere für Veranstaltungen / Kurse: a) Bei Verhinderung des Teilnehmenden kann dieser durch eine andere Person ersetzt werden. Januar 2026 b) Ein Rücktritt vom Kurs ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn in Textform (z. B. E-Mail) möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von 100 € netto berechnet. Erfolgt gleichzeitig eine verbindliche Umbuchung auf einen späteren Termin, reduziert sich diese Pauschale auf 50 € netto. Bei einer Stornierung oder Terminverschiebung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn bleibt die volle Kursgebühr fällig. c) Normec Valitech behält sich das Recht vor, die Veranstaltung / den Kurs zu verschieben, wenn die Teilnehmerzahl zu gering ist. 10.6 Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Normec Valitech an den Auftraggeber sofort fällig. Wenn Normec Valitech die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche. 10.7 Normec Valitech behält immer das Recht, Schadenersatz zu fordern.
11 Zusätzliche Arbeit 11.1 Wenn zusätzliche Wünsche des Auftraggebers, sowohl mündlich als auch schriftlich, die Tätigkeiten von Normec Valitech erschweren oder erweitern, wird dies als zusätzliche Arbeit bezeichnet. Der Auftraggeber schuldet Normec Valitech die Kosten für die zusätzlichen Arbeiten. Normec Valitech wird diese Kosten dem Auftraggeber gemäß den geltenden Preisen in Rechnung stellen. 11.2 Sind die Unterlagen nicht vollständig oder fehlerhaft oder die technischen Anlagen nicht zugänglich, betriebsbereit oder fehlerhaft, so ist Normec Valitech berechtigt, einen hieraus resultierenden Mehraufwand, insbesondere durch nicht von Normec Valitech verursachte Verzögerungen, dem Auftraggeber zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu berechnen. 11.3 Wirkt Normec Valitech bei der Fehlersuche und / oder Fehlerbehebung mit, so ist dieser Mehraufwand ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Es gelten dabei, soweit nicht anders vereinbart ist, die u. a. Stundensätze von Normec Valitech. 11.4 Normec Valitech ist nicht verpflichtet, einer Aufforderung des Auftraggebers zur Ausführung zusätzlicher Arbeiten nachzukommen. 11.5 Der Auftraggeber akzeptiert, dass eine Verlängerung oder Änderung des Vertrages zu einer Verlängerung der Ausführungsfrist führen kann. 11.6 Wenn Normec Valitech einen Ratschlag erteilt, ist der Auftraggeber verpflichtet, sich von dem Inhalt des Rates zu überzeugen.
12 Reklamationen 12.1 Beanstandungen an den von Normec Valitech erbrachten Leistungen sind innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als vertragsgemäß abgenommen und genehmigt, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. 12.2 Bei berechtigten Beanstandungen wird Normec Valitech die Mängel beseitigen, sofern dies mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Die Art der Mängelbehebung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von Normec Valitech unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. 12.3 Eine Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aus.
13 Haftung und Verjährung 13.1 Normec Valitech haftet für zurechenbare Mängel bei der Erfüllung des Vertrages nur, wenn Normec Valitech trotz schriftlicher Inverzugsetzung (einschließlich einer angemessenen Frist zur Erfüllung) nicht oder nicht so rechtzeitig handelt, wie man es von einem vernünftig handelnden Auftragnehmer erwarten kann. 13.2 Werden zur Erfüllung des Vertrages Dritte eingeschaltet, haftet Normec Valitech für deren Verschulden nur in dem Umfang, in dem Normec Valitech auch für eigenes Verschulden gemäß diesen AGB haftet. Eine darüberhinausgehende Haftung für das Verhalten von Dritten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 13.3 Wenn Normec Valitech haftet, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer von Normec Valitech zahlt. Wenn der Versicherer in jedem Fall nicht zahlt, beschränkt sich die Haftung von Normec Valitech auf den Betrag, den Normec Valitech dem Auftraggeber in den letzten drei Monaten für die Arbeiten, auf die sich die Haftung bezieht, in Rechnung gestellt hat, mit einem Höchstbetrag von 10.000 €. 13.4 Die Haftung von Normec Valitech für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, entgangene Einsparungen, Reputationsverluste, Verzugsschäden, Bußgelder sowie Schäden durch Betriebsunterbrechung. 13.5 Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Normec Valitech oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 13.6 Forderungen und andere Befugnisse des Auftraggebers gegenüber Normec Valitech, aus welchen Gründen auch immer, verjähren in jedem Fall 1 Jahr nach dem Datum, an dem der Auftraggeber von ihrem Bestehen Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.
14 Höhere Gewalt 14.1 Ereignisse höherer Gewalt, die Normec Valitech die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung sowie unvorhersehbare behördliche Eingriffe oder Gesetzesänderungen nach Vertragsschluss gleich. Gleiches gilt für die verspätete oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, Informationen oder Dokumenten durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen, sofern diese für die vertragsgemäße Ausführung zwingend erforderlich sind. 14.2 Wenn Normec Valitech durch höhere Gewalt an der normalen Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, hat Normec Valitech das Recht, ohne gerichtliche Intervention entweder die Erfüllung des Vertrages für drei Monate auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein. Während der Aussetzung ist Normec Valitech berechtigt und nach Ablauf der drei Monate verpflichtet, sich entweder für die Ausführung oder für die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrages zu entscheiden. 14.3 Alle von Normec Valitech bis zum Eintritt der höheren Gewalt ausgeführten Arbeiten (gemäß Preise und Kosten) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 14.4 Normec Valitech hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Normec Valitech seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
15 Rechte an geistigem Eigentum 15.1 Die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an Berichten, Bescheinigungen, Ratschlägen, Unterrichtsmaterialien und anderen dem Auftraggeber ausgestellten Dokumenten (einschließlich der über Computerverbindungen, Online-Telekommunikationsmittel oder andere digitale Reproduktionen ausgestellten Berichte) liegen ausschließlich bei Normec Valitech. Der Auftraggeber darf diese Materialien erst dann an Dritte weitergeben oder zur Nutzung überlassen, wenn er alle seine Verpflichtungen gegenüber Normec Valitech erfüllt hat und die vorherige schriftliche Zustimmung durch Normec Valitech eingeholt hat. 15.2 Normec Valitech informiert den Auftraggeber im Voraus, wenn es beabsichtigt, bestimmte Informationen oder Arbeitsergebnisse frei zugänglich zu machen (z. B. für Referenzlisten, Marketingzwecke, statistische Auswertungen oder Ringversuche), und wird diese nur veröffentlichen, wenn der Auftraggeber dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
16 Vertraulichkeit 16.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Informationen, Daten und Unterlagen, die im Rahmen der Labortätigkeiten und der Auftragsdurchführung erlangt oder erstellt werden (z. B. Messdaten, Rohdaten, Prüfberichte, interne Bewertungen, Arbeitsmethoden, Ausrüstung von Normec Valitech. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, keine Analysen, Ratschläge und / oder andere vertrauliche Informationen (z. B. über Arbeitsmethoden oder Ausrüstung von Normec Valitech) an Dritte weiterzugeben. 16.2 Ist eine Partei verpflichtet, vertrauliche Informationen an gesetzlich oder gerichtlich bezeichnete Dritte weiterzugeben und kann sie sich nicht auf ein gesetzliches oder vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes Zeugnisverweigerungsrecht berufen, so ist sie weder zur Geheimhaltung noch zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. In solchen Fällen wird die betroffene Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab und unverzüglich danach über die Offenlegung informieren. 16.3 Die Arbeitsergebnisse, insbesondere Gutachten und Zertifikate, die Normec Valitech für den Auftraggeber erstellt, sind ausschließlich für die interne Verwendung beim Auftraggeber bestimmt und dürfen an Dritte nur weitergeleitet werden, wenn dieses ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus der Natur des Auftrages ergibt (z. B. Vorlage von Gutachten / Zertifikaten bei Genehmigungsbehörden). 16.4 Alle Informationen, die im Rahmen der Labortätigkeiten erlangt oder erstellt werden und die nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben oder vom Auftraggeber selbst öffentlich gemacht wurden, gelten als geschützt und werden von Normec Valitech vertraulich behandelt.
17 Persönliche Daten 17.1 Normec Valitech ist berechtigt, persönliche oder geschäftliche Daten des Auftraggebers zu speichern und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob diese Daten direkt vom Auftraggeber oder von einem Dritten stammen. 17.2 Normec Valitech wird sich in angemessener Weise bemühen, diese Daten vertraulich zu behandeln und sie nur für die Zwecke zu verwenden, für die der Auftraggeber sie zur Verfügung gestellt hat. 17.3 Soweit der Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung bezeichnet werden kann, wird Normec Valitech diese personenbezogenen Daten nur verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertrages oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. 17.4 Normec Valitech trifft geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
18 Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Personalübernahme 18.1 Normec Valitech und der Auftraggeber schätzen die Qualifikation der im Rahmen der Projekte eingesetzten Mitarbeitenden. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichten sich
Januar 2026