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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Normec Valitech GmbH & Co. KG

(1) Allgemeines – Geltungsbereich Für sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen der Firma Valitech GmbH & Co. KG (als Auftragnehmer; im Folgenden nur Valitech genannt) und ihrem jeweiligen Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung ausdrücklich durch Valitech schriftlich zugestimmt wird oder das geltende Gesetz dies zwingend vorgibt.

(2) Vertragsschluss Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrages (Auftragsbestätigung) durch Valitech oder mit erster Erfüllungshandlung zustande und bindet die Vertragsparteien. Valitech hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Mündlich erteilte Aufträge und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Fragebögen, Checklisten und Unterlagen, die vorab korrekt und vollständig durch den Auftraggeber ausgefüllt und eingereicht werden, sind grundlegender Vertragsbestandteil. Rechtswidrige Aufträge werden nicht bearbeitet.

(3) Angebote Für den Leistungsumfang ist ausschließlich der schriftliche Vertrag bindend. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber muss alle Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfung/Validierung schaffen, insbesondere Personalbereitstellung und technische Zugänglichkeit. Er muss vollständige und fehlerfreie Unterlagen zur Verfügung stellen. Fehlerhafte Angaben oder erschwerte Bedingungen berechtigen Valitech zur Abrechnung des Mehraufwands. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Berichts gemäß § 640 BGB verpflichtet.

(5) Preise Es gelten die im Vertrag genannten Preise. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, die Mehraufwand verursachen, können zusätzlich berechnet werden. Bei mehrjährigen Verträgen gelten die vereinbarten Preise für die gesamte Laufzeit.

(6) Stornierungen Eine Stornierung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Valitech möglich und grundsätzlich kostenpflichtig. Auch die Verschiebung von Prüfterminen ist kostenpflichtig. Bereits versandte Laborkits müssen bei Rücktritt vollständig und auf eigene Kosten zurückgeschickt werden. Sonderanfertigungen sind nicht stornierbar.

(7) Lieferung und Leistungserbringung Ohne ausdrückliche Fristangabe besteht keine Lieferverpflichtung. Höhere Gewalt und unverschuldete Umstände entbinden Valitech vorübergehend von der Lieferpflicht. Lieferbedingungen basieren auf den INCOTERMS 2010, Lieferung erfolgt ab Werk (EX Works), sofern nicht anders vereinbart.

(8) Unterbeauftragung Valitech ist berechtigt, Dritte mit Teilleistungen zu beauftragen.

(9) Zahlungen Teilrechnungen sind zulässig. Endrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Vorkasse ist möglich. Bei Zahlungsgefährdung kann Valitech die Berichtsausgabe verweigern.

(10) Einbehaltungsrecht Valitech kann Ergebnisse und Unterlagen zurückhalten, bis der Auftraggeber seinen Pflichten nachkommt.

(11) Mahngebühr Für jede Mahnung kann Valitech eine Gebühr berechnen.

(12) Mängel & Schlechtleistung Der Auftraggeber muss Berichte und Waren sofort prüfen und Mängel innerhalb von 10 Tagen melden. Bei berechtigter Reklamation erfolgt Nachbesserung oder Wiederholung. Keine Fehlerhaftigkeit liegt vor bei unsachgemäßer Nutzung.

(13) Eigentumsvorbehalt Berichte und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Valitech. Eine Weitergabe ist bis dahin untersagt.

(14) Gerichtsstand Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz von Valitech.

(15) Datennutzung Valitech und beauftragte Dritte dürfen Vertragsdaten gemäß geltender Vorschriften speichern und verwenden.

(16) Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Klauseln sind durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen zu ersetzen. Vertragslücken werden durch entsprechende Vereinbarungen geschlossen.

[Stand: 05.03.2021]