Relevante Rechtsvorschriften und Übergangsfristen
Die EUDR (offiziell Verordnung (EU) 2023/1115) wurde verabschiedet, um sicherzustellen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen und den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes entsprechen. Die Verordnung trat offiziell am 29. Juni 2023 in Kraft. Ursprünglich war die Anwendung für Unternehmen für den 30. Dezember 2024 vorgesehen, doch nach einer ersten Verschiebung wurde die Umsetzung auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Vor kurzem hat der Europäische Rat eine zweite Verlängerung um ein Jahr genehmigt. Damit müssen Betreiber und Händler die Vorschriften nun bis zum 30. Dezember 2026 einhalten. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die vor dem 31. Dezember 2020 gegründet wurden, gilt eine zusätzliche Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027. Diese Verlängerung gilt nicht für Kleinst- oder Kleinunternehmen, die bereits im Holzsektor tätig sind. Die genaue Definition von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie in Artikel 3 der EU-Richtlinie 2013/34.
Der Kern der EUDR
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, Rohstoffe und Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, zurückzuverfolgen. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Lieferanten und umfasst eine breite Palette von Rohstoffen, die üblicherweise in der Lebensmittelindustrie verwendet werden. Qualitätsmanager müssen wissen, welche Rohstoffe ausdrücklich unter die Verordnung fallen. Dazu gehören Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee und Holzprodukte sowie Fleisch und Erzeugnisse von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, sofern diese aus Gebieten stammen, in denen Entwaldung stattfindet. Dies betrifft nicht nur Primärrohstoffe, sondern auch Derivate und verarbeitete Produkte, die diese Inhaltsstoffe enthalten. Das Ziel ist klar: Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, dürfen nicht zur illegalen Entwaldung im Herkunftsland beitragen.
Wo stehen wir derzeit?
Derzeit befinden sich viele Unternehmen in einer Übergangsphase. In den Niederlanden und Belgien sind die meisten Lebensmittelunternehmen bereits mit komplexen Rückverfolgbarkeitssystemen für die Lebensmittelsicherheit sowie Zertifizierungen wie FSSC22000, BRC oder IFS vertraut. Der Sprung zur EUDR-Konformität geht jedoch über eine bloße Erweiterung bestehender Systeme hinaus.
Eine große Herausforderung besteht darin, dass viele Rohstoffe aus Ländern stammen, in denen zuverlässige Daten zur Entwaldung fehlen oder schwer zu überprüfen sind. Die Lieferketten sind oft lang und komplex, mit zahlreichen Zwischenstufen zwischen Erzeuger und Endprodukt. Dies erschwert die Erhebung vertrauenswürdiger Informationen über eine entwaldungsfreie Produktion.
Qualitätsmanager stellen zudem fest, dass das Bewusstsein und das Wissen innerhalb der Lieferantennetzwerke noch nicht überall auf dem gleichen Stand sind. Nicht jeder Lieferant versteht die EUDR-Verpflichtungen, und einheitliche Methoden zur Gewährleistung einer entwaldungsfreien Herkunft fehlen oft. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit und klare Kommunikation entlang der gesamten Lieferkette.
Der Weg in die Zukunft: Was steht an?
Die EUDR ist mehr als nur eine formale Angelegenheit; sie stellt eine aktive Verantwortung für Unternehmen dar, die den europäischen Markt bedienen. Nach der vollständigen Umsetzung müssen Organisationen nachweisen, dass sie eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchgeführt haben. Dies bedeutet nicht nur die Überprüfung der Herkunft von Rohstoffen, sondern auch die Durchführung von Risikoanalysen, Lieferantenaudits und die Bereitstellung rückverfolgbarer Unterlagen.
Für Qualitätssicherungsmanager wird ihre Rolle dadurch strategisch und unverzichtbar. Sie beschränken sich nicht mehr auf die Prüfung von Fertigprodukten, sondern werden aktiv an der Gestaltung und Überwachung von Sorgfaltspflichten beteiligt sein. Datenintegrität wird entscheidend: Fehler oder Lücken in der Dokumentation können zu rechtlichen Risiken, Reputationsschäden oder sogar zum Verlust des Zugangs zum europäischen Markt führen.
Eine weitere wichtige Entwicklung ist die zunehmende Digitalisierung von Rückverfolgbarkeitssystemen. Fortschrittliche Tools wie Blockchain, Satellitenüberwachung und automatisierte Berichterstattung können dabei helfen, zuverlässige Daten zur Herkunft von Rohstoffen zu erheben. Qualitätsmanager sollten diese Technologien kennen und prüfen, welche am besten zu ihrem Unternehmen passen.
Vorbereitung auf die Einhaltung der EUDR
Eine effektive Vorbereitung beginnt mit einer gründlichen internen Analyse. Erfassen Sie, welche Rohstoffe unter die EUDR fallen, welche Lieferanten beteiligt sind und welche Informationen derzeit verfügbar sind. Dies hilft dabei, Lücken in Daten und Prozessen zu identifizieren.
Der nächste Schritt ist die Einrichtung eines strukturierten Sorgfaltspflicht-Systems. Dazu gehören die Definition von Risikobereichen, die Erfassung von Lieferanteninformationen, die Durchführung regelmäßiger Audits und die Festlegung von Kontrollpunkten in der Produktionskette. Es ist entscheidend, dass dieses System sowohl robust als auch flexibel ist, damit es sich an veränderte Vorschriften und neue Erkenntnisse zu Entwaldungsrisiken anpassen kann.
Die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern in der Lieferkette ist unerlässlich. Die Einhaltung der EUDR ist eine gemeinsame Verantwortung, und Transparenz sowie Informationsaustausch sind keine Option, sondern zwingend erforderlich. Die Durchführung von Schulungsprogrammen und Workshops kann dazu beitragen, das Bewusstsein und das Wissen zu schärfen.
Schließlich sind Investitionen in Überwachung und kontinuierliche Verbesserung von entscheidender Bedeutung. Die Einhaltung der EUDR ist keine einmalige Aufgabe; sie erfordert eine fortlaufende Bewertung von Prozessen, Risiken und der Leistung der Lieferanten. Qualitätssicherungsteams können hier eine Vorreiterrolle übernehmen, indem sie Analysen, Berichterstattung und Verbesserungsmaßnahmen systematisch in ihr Qualitätsmanagementsystem integrieren.
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung verändert die Rahmenbedingungen für die Lebensmittelindustrie grundlegend. Für Qualitätsmanager in den Niederlanden und Belgien bedeutet dies, dass sich ihre Rolle von der traditionellen Qualitätskontrolle hin zu strategischer Sorgfaltspflicht und Nachhaltigkeit erweitert. Viele Unternehmen befinden sich noch in einer Übergangsphase, in der bestehende Systeme erweitert und Lieferanten in neue Verpflichtungen eingebunden werden müssen.
Der vor uns liegende Weg erfordert einen proaktiven, strukturierten Ansatz: die Erfassung von Rohstoffen, die Einrichtung zuverlässiger Sorgfaltsprüfungsprozesse, die Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie die Umsetzung von Überwachungs- und Verbesserungsprogrammen. Unternehmen, die diese Schritte frühzeitig unternehmen, werden nicht nur die gesetzlichen Vorschriften einhalten, sondern auch ihren Ruf stärken und zukünftige Risiken verringern.
Die Botschaft an die Qualitätsmanager ist klar: Die EUDR ist keine abstrakte Richtlinie, sondern eine praktische Herausforderung, die Weitblick, Präzision und aktives Engagement an jedem Glied der Kette erfordert. Durch frühzeitige Vorbereitung kann Ihr Unternehmen erfolgreich auf eine entwaldungsfreie Lieferkette umstellen und ein Vorbild für nachhaltige Lebensmittelproduktion sein.